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Zum Stichtag am 14.09.2019 treten die neuen gesetzlichen Regelungen über die Starke Kundenauthentifizierung (SCA) und den Kontenzugriff durch Drittdienstleister über Schnittstellen (XS2A-Schnittstelle) in Kraft und stellen die europäischen Zahlungsdienste und Zahlungsdienstleister vor große Herausforderungen. So bringen die gesetzlichen Regelungen strengere Anforderungen an die Autorisierung von elektronischen Zahlungsvorgängen mit sich und für den Kontenzugriff müssen entsprechende technische Schnittstellen geschaffen werden

Anlässlich dieser in Kürze in Kraft tretenden bedeutsamen Neuerungen für die gesamte Branche nahm BCC an der PSD 2-Fachkonferenz teil, die am 05.06.2019 unter dem Motto „Auf der Zielgeraden mit Starker Kundenauthentifizierung und Drittdienstleisterschnittstelle“ in Köln stattfand. Gemeinsam mit Vertretern der beteiligten Gruppen und Institutionen konnte hier über relevante Themen, wie z.B. Zertifikate, Sandbox-Tests, Stresstesting, Integrationstesting, die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung und die Anforderungen des vorgezogenen Livebetriebs ab dem 14. Juni 2019 diskutiert und wertvolle Erkenntnisse erworben werden. Wichtige Erkenntnisse für unsere unternehmerische Praxis brachte uns auch der fachliche Austausch zu den Themen 2-Faktor-Authentifizierung und den rechtlichen Aspekten der PSD2-Umsetzung.