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In einer Pressemitteilung vom 19.08.2020 positioniert sich der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDi) Professor Ulrich Kelber zum PDSG und deren Anwendungsfolgen.

Zitat: ”Die Nutzerinnen und Nutzer werden in Bezug auf die von den Leistungserbringern in der ePA (elektronische Patientenakte) gespeicherten Daten zu einem „Alles oder Nichts“ gezwungen. Jede Person, der die Versicherten Einsicht in diese Daten gewähren, kann alle dort enthaltenen Informationen einsehen.” Zitat Ende.

Das vollständige Positionspapier finden sie auf der Internetseite des BfDi:

https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2020/20_BfDI-zu-PDSG.html

 

Gez. M. Reichenbacher