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Die GoBD von 2014 gelten vorerst weiter! Dies teilte das Bundesministerium für Finanzen (BMF) in einer offiziellen Stellungnahme mit. Eigentlich sollten die GoBD von 2014 durch eine bereits veröffentlichte Neufassung vom 11.07.2019 ersetzt werden. Diese sollte auf Besteuerungszeiträume Anwendung finden, die nach dem 31.12.2019 enden. Inzwischen hat das BMF die Neufassung der GoBD jedoch vorerst zurückgezogen. Als Begründung nannte das Ministerium „weiteren Abstimmungsbedarf mit den Bundesländern. Seit ihrer Verkündung stand die Neufassung der GoBD vielfach in der Kritik. Im Wesentlichen wurden ihr Schwächen im Detail nachgesagt. Es wird daher angenommen, dass die neuen GoBD nachgebessert und etwaig bestehende Inkonsistenzen in der Neufassung vor Inkrafttreten beseitigt werden sollen.

Bis auf Weiteres sind also wieder offiziell die GoBD aus 2014 maßgeblich! Dies hat zur Folge, dass die zahlreichen Erleichterungen, die die neuen GoBD enthalten, vorerst nicht gelten. Auch wenn das BMF in seiner offiziellen Erklärung davon ausgeht, dass „das Folgeschreiben nach erfolgter Abstimmung mit den Ländern kurzfristig wieder online gestellt und im Bundesteuerblatt veröffentlicht wird“, sollten all diejenigen sehr vorsichtig sein, die die Erleichterungen des BMF-Schreibens vom 11.7.19 (z.B. bei der Konvertierung oder beim Scannen) nutzen wollen!