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Die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) ist in Kraft und entfaltet nun ihr volle Wirkung. Nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleine und mittelständische Betriebe, sowie Vereine fürchten die angekündigten hohen Bußgeldstrafen. Wie wichtig bei einem Datenschutzvorfall ein gutes Datenschutzmanagement (DSMS) und eine gute Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde ist und sich dieser Umstand maßgeblich auf die Höhe des verhängten Bußgeldes auswirken kann, zeigt der Fall eines bekannten deutschen Chat-Dienstanbieters.

Bei einem Angriff auf die Systeme des Unternehmens hatten Hacker 808.000 E-Mail-Adressen und beinahe 2 Millionen Nutzernamen und Passwörter entwendet, da die Daten nicht ausreichend gesichert waren. Aufgrund der umgehend erfolgten Meldung des Vorfalls und der guten Zusammenarbeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit der Aufsichtsbehörde, wurde für das Unternehmen eine Gesamtstrafe von lediglich 20.000 € verhängt, was den Sanktionsrahmen für Datenschutzverstöße, der sich auf bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes belaufen kann, nicht annährend ausreizt. Der zuständige Landesbeauftragte stellte klar: „Als Bußgeldbehörde kommt es dem LfDI nicht darauf an, in einen Wettbewerb um möglichst hohe Bußgelder einzutreten. Am Ende zählt die Verbesserung von Datenschutz und Datensicherheit für die betroffenen Nutzer.“ Im Ergebnis hat die gute Zusammenarbeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten mit der Behörde also zu mehr Datenschutz geführt, ohne dass das Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten gedrängt wurde. 

Als erfahrener Dienstleister im Bereich Datenschutz unterstützen wir Sie gerne bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Pflichten.